FAQs

Häufig gestellte Fragen rund um die geförderte Familienberatung in Österreich

In Österreich gibt es über 380 Familien- und Partnerberatungsstellen von unterschiedlichsten Trägerorganisationen. Diese werden aus dem Budget des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend, gefördert.

Neben der Beratung in Krisensituationen im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe bieten diese Stellen auch Information und präventive Aufklärungsarbeit an.

2021 waren folgende Themen am häufigsten nachgefragt:

  • Trennung, Scheidung, Besuchsrecht, Unterhalt (16,25 Prozent)
  • Psychische Probleme und Süchte (20,67 Prozent)
  • Paarkonflikt, Kommunikation, Rollenverteilung, Sexualität (12,43 Prozent)
  • Erziehung, Kinderbetreuung, Schule, Ablösung von Kindern (12,12 Prozent)
  • Gewalt in der Familie, Missbrauch, Misshandlung (11,86 Prozent)
  • Schwangerschaft, Empfängnisregelung, Wunschkind (4,3 Prozent)

Geförderte Familienberatungsstellen sind in allen Bezirken Österreichs vorhanden. Für jeweils etwa 22.500 Einwohner:innen steht derzeit im Durchschnitt eine Familienberatungsstelle zur Verfügung.

Im Jahr 2021 wurden rund 316.000 Beratungsstunden angeboten und 446.888 Beratungsgespräche geführt. Besondere Schwerpunkte werden in der Schwangerschaftsberatung, in der Beratung bei Gewalt in der Familie, bei Scheidungs- und Trennungsfragen und in der Beratung von Eltern mit behinderten Kindern gesetzt.

Seit 1998 sind auch Familienberatungsstellen eingerichtet, die Partnern, Kindern, Jugendlichen und sonstigen Bezugspersonen (Großeltern, Freund/innen.,...) bei "Kontakt" eines Angehörigen, Elternteils oder Partners zu einer sogenannten "Sekte" Hilfestellung geben kann.

Die Förderung der Familienberatungsstellen wurde 1974 als Begleitmaßnahme zur Fristenlösung etabliert. Die Beratungsstellen haben sich seither zu generellen Anlaufstellen in Familien- und Partnerschaftsfragen weiterentwickelt.

Themen können sein:

  • Familienplanung bzw. Empfängnisregelung,
  • wirtschaftliche und soziale Belange,
  • Fragen werdender Mütter und Väter,
  • Fragen alleinstehender Mütter/Väter,
  • Konflikte durch eine ungewollte Schwangerschaft,
  • rechtliche und soziale Fragen, die in der Familie auftreten können,
  • Fragen zu Sexualität und Partnerschaftsbeziehungen,
  • Psychische Schwierigkeiten oder Generationskonflikte, aber auch sexuelle Orientierung und Identitätsfindung.

Die Zeiten für Besuche oder Anrufe sind in den meisten Beratungsstellen so angesetzt, dass sich auch Berufstätige an sie wenden können. Bitte informieren Sie sich über die Öffnungszeiten der Beratungsstelle und vereinbaren Sie vorab telefonisch einen Termin. In besonderen Krisensituationen können Sie auch innerhalb der Öffnungszeiten, ohne vorheriger Terminvereinbarung die Beratungsstelle aufsuchen. Es kann dabei zu Wartezeiten kommen.

Eine Familienberatungsstelle befindet sich bestimmt auch in Ihrer Nähe. Alle Ratsuchenden sind willkommen – wer auch immer Probleme hat, Lösungen sucht und sich aussprechen will.

In den geförderten Familienberatungsstellen steht ein vielfältiges Team aus Spezialist/innen zur Verfügung. Darunter befinden sich u.a. Ärzt/innen, Sozialarbeiter/innen, Ehe- und Familienberater/innen, Jurist/innen, Psycholog/innen, Pädagog/innen.

Auf unserer Startseite finden Sie eine Suchfunktion, die Ihnen dabei hilft, jene Familienberatungsstelle zu finden, die zu Ihrer Fragestellung Rat weiß und die örtlich so gelegen ist, dass sie für Sie gut erreichbar ist. Sie klicken in unserer Suchmaske einfach jene Themen an, die für Sie interessant sind. Dann erhalten Sie eine Liste all jener Beratungsstellen, die zu diesen Themenkreisen Auskunft geben können.

Die angegebenen E-Mail-Adressen der Beratungsstellen können nur für Kontaktaufnahmen bzw. Terminvereinbarungen verwendet werden. Bitte schicken Sie keine persönlichen Unterlagen oder persönliche Informationen (zum Beispiel Informationen zur finanziellen Lage, Erläuterungen zu Ihrer Partnerschaft) an die angegebenen E-Mail-Adressen.

Die Beratung ist kostenlos. Freiwillige Kostenbeiträge werden gerne entgegengenommen, damit das Beratungsangebot insbesondere für jene Personen, die sich keine Kostenbeiträge leisten können, aufrechterhalten werden kann.

Für Personalkosten der nach dem Familienberatungsförderungsgesetz anerkannten Familienberatungsstellen werden aus dem Familienlastenausgleichsfonds derzeit jährlich 15,5 Millionen Euro aufgewendet. Damit ist allerdings nur ein Teil der Gesamtkosten der Beratungsstellen abgedeckt. Zur Finanzierung der Gesamtkosten, die jährlich rund 78 Millionen Euro betragen, tragen weiters die Länder rund 31%, Gemeinden 6%, AMS 16% und andere Bundesstellen 7%  bei. Aus den freiwilligen Kostenbeiträge können ebenfalls etwa 1% des Gesamtbudgets finanziert werden. Den Rest der Gesamtkosten bringen die Rechtsträger der Beratungsstellen durch Spenden und Eigenmittel auf.

Auf der jeweiligen Beratungsstellenseite finden Sie auf der linken Seite die Kategorie „Wann erreichbar“. Hier finden Sie die Basisöffnungszeiten der jeweiligen Beratungsstelle. Bitte beachten Sie auch etwaige Hinweise neben den Öffnungszeiten. Diese können zum Beispiel sein „Nur telefonische Erreichbarkeit“. Dies bedeutet, dass die Beratungsstelle vor Ort geschlossen ist, Sie aber telefonisch einen Termin vereinbaren können.
Weitere Hinweise zur Terminvereinbarung finden Sie in der blauen Infobox der jeweiligen Beratungsstellenseite.

Um Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, ist es ratsam, vor dem Besuch einer Beratungsstelle telefonisch (in den angegebenen Öffnungszeiten) einen Termin zu vereinbaren. Dabei ist es oftmals möglich, individuell auch außerhalb der angegebenen Öffnungszeiten Beratungsgespräche in Anspruch zu nehmen.

In akuten Krisensituationen können Sie sich auch ohne Voranmeldung direkt zu den angegebenen Öffnungszeiten an die Beratungsstellen wenden. Wartezeiten können dann allerdings nicht ausgeschlossen werden.

Das Familienservice ist eine Informations- und Servicestelle des Bundeskanzleramtes, Sektion Familie und Jugend, erreichbar per E-Mail unter familienservice@bka.gv.at oder telefonisch unter 0800 240 262 (gebührenfrei) in der Zeit von Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr.

Das Team des Familienservice informiert unbürokratisch und kompetent über:

  • Familienbeihilfe und Mehrkindzuschlag
  • Schüler- und Lehrlingsfreifahrten
  • Familienhärteausgleich (bei finanziellen Problemen)
  • Familienhospizkarenz - Zuschuss
  • Elternbildung

Ihr Anruf ist kostenlos und selbstverständlich können Sie auch anonym bleiben.

Sie finden einerseits eine vollständige Auflistung aller geförderten Familienberatungsstellen in Österreich, die Sie mittels Suchfunktion auf Ihre Fragestellungen spezifiziert finden können. Siehe Frage: „An wen kann ich mich mit meinen Fragen wenden?“

Außerdem bieten wir Ihnen mittels der Hauptnavigationspunkte schnelle erste Hilfe an, indem wir wichtige Informationen und Broschüren zu Familienthemen und -leistungen zusammengestellt haben. Sie können auch mittels Volltextsuche jene Textstellen finden, die für Sie relevant sind. Unter dem Punkt „Themenartikel“ können Sie die Beratungsthemen und Berater/innen besser kennenlernen.

Jede/r Besucher/in hat das Recht anonym zu bleiben und alle Berater/innen sind zur strengsten Verschwiegenheit nach dem Psychotherapiegesetz verpflichtet.

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