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Welche Corona-Maßnahmen gelten in den Familien-Beratungs-Stellen?
Ab 16. April 2022 können Sie wieder zu Beratungen
in die Beratungs-Stellen kommen.
Sie müssen keine Maske tragen.
Sie müssen davor keinen Corona-Test machen.
in die Beratungs-Stellen kommen.
Sie müssen keine Maske tragen.
Sie müssen davor keinen Corona-Test machen.
Manche Beratungs-Stellen bieten auch Beratungen über das Telefon
oder Online-Beratungen an.
So kann man Personen schützen,
die ein hohes Risiko haben,
dass sie schwer an COVID-19 erkranken.
Bei Beratungen bei Gericht, im Krankenhaus
oder in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
müssen wir uns an die Schutz-Maßnahmen halten,
die dort gelten.
Wenn wieder mehr Menschen an COVID-19 erkranken,
kann sich die Lage schnell wieder ändern.
Die Bestimmungen müssen dann schnell angepasst werden,
damit sich nicht zu viele Menschen anstecken.